Der Elternbeirat, ein wichtiges Bindeglied...
Dem Beirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder je Gruppe ein Elternvertreter und ein Stellvertreter an. Die Elternvertreter werden auf einer Elternversammlung gewählt.
Beratend gehören dem Kindergartenbeirat außerdem folgende Personen an:
- ein Mitglied des Verwaltungsrates und/oder der Pfarrer und die Kindergartenkoordinator*in
- ein Mitglied des Ortsausschusses
- die Leitung des Kindergartens
- eine Erzieher*in
Die Amtszeit der Elternvertreter*innen beträgt zwei Jahre.
Die Aufgaben des Elternbeirates:
- orientieren sich an der Beiratsordnung für Kitas im Bistum Limburg
- Beratung im Rahmen der geltenden kirchlichen und staatlichen Bestimmungen über alle den Kindergarten betreffende Angelegenheiten
- Ansprechpartner für Eltern und Erzieher*innen
- Planung und Durchführung von Festen und Feiern
- Vermittlerfunktion zwischen Erzieher*innen, Eltern, Träger
- Wünsche und Ideen von Eltern aufgreifen und weiterleiten
Die Mitglieder des Kindergartenbeirats unterliegen ebenso wie die Mitarbeiter*innen der Schweigepflicht, auch über ihre Mitarbeit hinaus.
Wenn auch Sie sich einbringen möchten, sprechen Sie das Fachpersonal an.